Mitgliedsbeiträge
Informationen, Fragen & Antworten
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Abbuchungen: Die Beiträge werden grundsätzlich monatlich zum 1. des Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise gewählt. Ein Wechsel der Zahlweise kann immer nur zum jeweils entsprechenden Kündigungsdatum erfolgen. Es gilt für Grund-, Abteilungs- und Zusatzbeiträge immer die gleiche Zahlweise. |
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Eine Kündigungsmöglichkeit besteht:
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